Das Instrument ist enger und präziser als die Schlagzeilen. Am 28. Juli 2026 veröffentlichte das Public Safety and Homeland Security Bureau der US-Telekommunikationsaufsicht FCC die Mitteilung DA 26-786 und nahm zwei Kategorien in die sogenannte Covered List auf – ein Register für Ausrüstung, die nach dem Secure and Trusted Communications Networks Act von 2019 als „nicht hinnehmbares Risiko für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten“ eingestuft ist. Die beiden neuen Einträge: im Ausland gefertigte Wechselrichter, und „Foreign-produced advanced robotic devices, except advanced robotic devices which have been granted a Conditional Approval by DoW“ – im Ausland gefertigte fortgeschrittene Robotikgeräte, sofern keine vom Department of War erteilte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Grundlage waren zwei National Security Determinations vom 27. Juli 2026, erstellt von einem vom Weißen Haus einberufenen behördenübergreifenden Gremium.
Was der Eintrag bewirkt, ist mechanisch – und es lohnt sich, genau zu sein. Ausrüstung auf der Covered List erhält keine FCC-Gerätezulassung mehr; diese Zertifizierung braucht in den USA jedes Gerät mit Funkkomponenten (WLAN, Bluetooth, Mobilfunk), bevor es importiert, beworben oder verkauft werden darf. Neue, im Ausland gefertigte Robotermodelle kommen damit – sofern keine Conditional Approval vorliegt – nicht mehr auf den US-Markt. Die Maßnahme wirkt nur nach vorn: Nach der Lesart des Branchenverbands IFR behalten bereits zugelassene Modelle ihre Zulassung und dürfen weiter importiert, verkauft und betrieben werden, einschließlich Software- und Firmware-Updates. Nichts wird zurückgerufen, keine eingesetzte Maschine wird abgeschaltet.
Die Begründung der Determination selbst ist ein Zitat wert, denn sie ist kein Zoll-, sondern ein Datenargument: Fortgeschrittene Robotikgeräte „collect data that could be leveraged by malign actors to surveil Americans, enhance the capabilities of foreign intelligence services, or to remotely commandeer the robots“ – sie sammeln Daten, die zur Überwachung, für fremde Nachrichtendienste oder zur Fernübernahme der Roboter missbraucht werden könnten. Das ist – im Vokabular unseres Datenschutz-Artikels – die Datenflussfrage: Sensorik, Konnektivität, und wer die Maschine erreichen kann. Die USA beantworten diese Frage mit einer Grenzmaßnahme. Europa beantwortet dieselbe Frage, wie noch zu sehen sein wird, mit Vertrags- und Verhaltensregeln.
Es gibt auch ein Ventil, und dessen Wortlaut verrät den Zweck der ganzen Übung. Hersteller im Ausland gefertigter Roboter können eine Conditional Approval beantragen, geprüft vom Department of War – ausdrücklich als Übergang gedacht, der es Herstellern erlaubt, weiter Zulassungen zu erhalten, „while they work to onshore manufacturing“ – also während sie ihre Fertigung in die USA verlagern. Das Ziel ist mit anderen Worten die Verlagerung der Produktion, nicht die Bestrafung einer bestimmten Flagge.