In der Praxis fallen die Fragen in vier Gruppen, und sie sind über Lager, Produktion, Handel und Kliniken hinweg bemerkenswert konstant. Erstens: Was passiert bei Kontakt mit Personen und Fahrzeugen? Ein Roboter in der Lagerhalle teilt sich die Gänge mit Fußgängern, Hubwagen und Staplern – und der Stapler ist das asymmetrische Risiko: Der Roboter sieht den Stapler unter Umständen deutlich früher als der Fahrer den Roboter. Zweitens: Wer trägt die Verantwortung im unbeaufsichtigten Betrieb? Autonome Nachtläufe verschieben die Frage von „hält die Maschine rechtzeitig an“ zu „wer wird gerufen, wenn sie nicht weiterfährt“.
Drittens: Erzeugt die Maschine selbst eine Gefährdung? Ein Scheuersaugroboter hinterlässt hinter der Rakel einen dünnen, abtrocknenden Wasserfilm. Das ist eine Rutschgefahr mit Ort und Dauer, und es ist eine Betriebsfrage – Beschilderung, Wegeführung, Abtrockenzeit – die kein Zertifikat für Sie löst. Viertens: die elektrische und mechanische Seite des Andockens. Ladestationen, Entleerungsstationen und ihre Freiflächen sind eigene Betriebsmittel und brauchen einen eigenen Platz in der Beurteilung.
Diese Fragen lassen sich aus Dokumenten beantworten – aber nur teilweise, und je nach Maschine unterschiedlich gut. Was folgt, ist das, was in den öffentlichen Unterlagen dieser Maschinen tatsächlich steht, zitiert und zugeordnet. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und geben keine Rechts- oder Konformitätsberatung: Die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Standort und die Entscheidung, ob eine Maschine dort fahren darf, liegen bei Ihrem Sicherheitsbeauftragten und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Produktion sitzen dabei in der Regel auch Betriebsrat und Versicherer mit am Tisch.