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Technik · · 12 Min. Lesezeit

Reinigungsroboter und DSGVO: Kameras, Cloud und was Sie schriftlich brauchen

Reinigungsroboter fahren durch Räume, in denen Menschen arbeiten. Sie kartieren Grundrisse, viele von ihnen tragen Kameras, und fast alle senden Betriebsdaten in eine Cloud. Damit sind sie ein Datenschutzthema – und zwar eines, das Beschaffungen regelmäßig aufhält: Der Datenschutzbeauftragte will wissen, was gespeichert wird, der Betriebsrat will wissen, ob sich daraus Leistungsdaten einzelner Beschäftigter ableiten lassen, und der Hersteller antwortet mit einem Satz auf seiner Website. Dieser Artikel ordnet ein, was die Hersteller tatsächlich veröffentlichen – wörtlich, mit Quelle, und mit klarer Trennung zwischen belegter Angabe und Herstellerbehauptung. Er ist keine Rechtsberatung: Die datenschutzrechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten und Ihrer Rechtsabteilung. Was wir liefern können, ist die technische Grundlage dafür – und die Liste der Fragen, die vor einer Unterschrift schriftlich beantwortet sein sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sensor-Spektrum ist real: Adlatus schreibt im eigenen Datenblatt, beim SR1300 aus Datenschutzgründen bewusst auf hochauflösende Kameras zu verzichten – Kemaro K900 Gen II und die Gausium-Maschinen arbeiten dokumentiert mit Kameras.
  • „DSGVO-konform“ auf einer Herstellerseite ist eine Aussage, kein Audit. Prüfbar wird sie erst mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, einer benannten Unterauftragsverarbeiter-Liste und einer vertraglich fixierten Speicherregion.
  • Der Speicherort unterscheidet sich je Hersteller und ist mindestens in einem Fall konfigurierbar: Nexaro nennt AWS-basierte Software mit Servern in Europa, Kemaro nennt Server in der Schweiz, Gausiums Datenschutzerklärung nennt Amazon-Cloud-Server im Land oder in der Region des Nutzers.
  • Die stärkste Antwort ist oft die Maschinenwahl. Ein kamerafreier Sauger auf der sensiblen Bürofläche beendet die halbe Diskussion, bevor sie beginnt – und der Adlatus SR1300 braucht laut Datenblatt nicht einmal eine dauerhafte Internetverbindung.
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Warum ein Reinigungsroboter überhaupt ein Datenschutzthema ist

Technisch passieren bei jeder autonomen Reinigungsfahrt drei Dinge. Die Maschine baut eine Karte Ihres Grundrisses auf und behält sie. Sie protokolliert, wo sie wann war und wie lange sie gebraucht hat. Und wo sie Kameras hat, nimmt sie ihre Umgebung optisch wahr, um Hindernissen auszuweichen. Keine dieser Funktionen ist darauf ausgelegt, Menschen zu beobachten – sie existieren, damit der Roboter nicht in eine Palette fährt oder eine Stufe hinunter. Der Datenschutzbeauftragte fragt aber nicht nach der Absicht. Er fragt, was technisch erfasst wird, wohin es geht und wer es danach lesen kann.

Der Übertragungsweg ist der Punkt, den IT-Abteilungen am häufigsten übersehen. Manche Maschinen laufen über das Kunden-WLAN – dann sind sie in Ihrem Netz sichtbar und unterliegen Ihren Regeln. Andere bringen ihren eigenen Weg mit: Der Nexaro NR 1700 etwa verbindet sich über eine integrierte 2G-/LTE-M-Mobilfunkverbindung mit Global Roaming, die Mobilfunkkosten sind in den HUB-Lizenzen enthalten. Das ist bequem – kein WLAN-Onboarding, keine VLAN-Diskussion – und es bedeutet zugleich: Ein Gerät in Ihrem Gebäude hat einen Datenweg nach außen, der Ihr Netz nie berührt und sich deshalb mit Ihren Werkzeugen auch nicht überwachen lässt.

Die zweite Fragengruppe kommt vom Betriebsrat. Der einschlägige Anknüpfungspunkt ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Praktisch dreht sich die Diskussion darum, ob Reinigungsprotokolle – Fläche, Zeitstempel, Position – Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulassen. In einem Reinigungsbetrieb mit fünfzig Kräften ist das unwahrscheinlich, in einem Dreierteam auf einer Etage eine echte Frage. Ob eine konkrete Maschine unter diese Vorschrift fällt, ist eine rechtliche Bewertung, und die treffen wir nicht. Wir stellen nur fest, dass die Frage gestellt wird – und dass sie vor der Lieferung deutlich billiger zu beantworten ist als danach.

Am stärksten wirkt das dort, wo autonome Reinigung am attraktivsten ist: in Büros mit offenen Etagen und besetzten Arbeitsplätzen und in Krankenhäusern mit Patientenbereichen. Beide verbinden dauerhafte Anwesenheit von Menschen mit geringer Toleranz für unklare Datenflüsse. Nichts davon ist ein Grund, keine Roboter einzusetzen. Es ist ein Grund, die Frage einmal ordentlich und mit Dokumenten zu beantworten – danach kommt sie nicht wieder.

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Das Sensor-Spektrum, Maschine für Maschine

Am kamerafreien Ende steht der Nexaro NR 1700, eine Maschine, die wir selbst betreiben. Sein offizielles Datenblatt von Februar 2025 listet als Sensorik: Longrange-Laserdistanzsensor (LR-LDS), Stoßfängersensor, 8 Absturzsensoren, 2 Magnetfeldsensoren, Wandfolgesensor, Inkrementalsensoren, Inertialmesseinheit (IMU) – „und weitere“. Eine Kamera taucht in dieser Liste nicht auf, und sie taucht auch in der FAQ, auf der Produktseite und im Salesfolder nicht auf; die Navigation wird durchgehend als laserbasiert mit KI-gestützter Kartierung beschrieben. Und jetzt die ehrliche Einschränkung, angewendet auf unsere eigene Maschine: In diesen vier offiziellen Dokumenten haben wir keinen Satz gefunden, in dem Nexaro ausdrücklich „ohne Kamera“ schreibt, und die Sensorliste des Datenblatts ist mit „und weitere“ ausdrücklich offen formuliert. Die Aussage stützt sich damit auf die veröffentlichte Sensorarchitektur – ein Laserdistanzsensor übernimmt die Navigation, kein bildgebendes Gerät steht in der Liste – und auf unsere eigene Flottendokumentation, die für diese Maschine null Kameras ausweist. Besser wird die veröffentlichte Beleglage in diesem Markt nicht – und wir würden sie uns für eine Ausschreibung trotzdem schriftlich bestätigen lassen. Wie sich die Maschine im Arbeitsalltag verhält, steht in unserem Praxisbericht zum NR 1700; was Lasernavigation kann und was nicht, ordnet unser Beitrag zur Navigation von Reinigungsrobotern ein.

Einen Schritt weiter steht der Adlatus SR1300, ein Industrie-Kehrsaugroboter, der über unser Programm verfügbar, dort aber neu ist – alles hier stammt aus Dokumenten. Sein offizielles Datenblatt v3.0 von September 2025 ist ungewöhnlich deutlich: Adlatus schreibt, man sei „einer von wenigen Herstellern, die bei der Navigation aus Datenschutzgründen auf hochauflösende Kameras verzichtet“, man nutze stattdessen 2D- und 3D-Lidarsensoren, die „keine personenbezogene Daten aufzeichnen und auch während des Betriebs keine Umgebungsdetails erkennen“, und Daten der Umgebung würden „nur als Koordinaten aufgezeichnet“. Der vergleichende Teil dieses Satzes – einer von wenigen Herstellern – ist die eigene Aussage von Adlatus, und uns liegt keine Erhebung über die Maschinenklasse vor, die sie bestätigen würde. Der strukturelle Teil ist ohnehin der interessantere: Dasselbe Datenblatt hält fest, der Betrieb sei „völlig autark“ und es werde „keine Anbindung an ein WLAN-Netz oder eine kontinuierliche Internetverbindung“ benötigt, was Adlatus ausdrücklich als Minimierung von IT-Sicherheitsrisiken im Unternehmen einordnet. Beachten Sie aber die Maschinenklasse: Das ist eine Hallenmaschine für Logistik und Produktion – laut aktuellem Datenblatt 485 kg in Standardausstattung –, kein Bürogerät.

Am kameragestützten Ende stehen die Maschinen, deren Sichtsysteme dokumentiert Kameras enthalten. Kemaros offizielles Factsheet zum K900 Gen II beschreibt das Vision System als „a vigilant 2D LiDAR ‚crown'“, das Distanzen in einem 270-Grad-Radius berechnet, „and 3D camera fills in the lower blind spots“. Für den Gausium Phantas nennt das OEM-Datenblatt von TASKI als Navigationssystem „LiDAR's, 3D Depth Cameras, RGB Camera, Anti-drop Sensor, Anti-collision sensor“; das Betriebshandbuch führt zusätzlich zwei RGB-Kameras neben der Tiefenkamera auf. Ein Unternehmensbeitrag von Gausium aus dem Februar 2026, der CTO Dr. Baoxing Qin zitiert, beschreibt die Sensorausstattung des Unternehmens als „360-degree 3D LiDAR and 360-degree camera arrays“. Beide Hersteller ordnen wir in unseren Marktüberblicken zum Gausium Phantas und zum Kemaro K900 ein.

Eines sollte in diesem Spektrum nicht untergehen: Eine Kamera an einem Reinigungsroboter ist keine Überwachungskamera. Keiner der hier behandelten Hersteller bewirbt eine Aufzeichnungsfunktion, und die Kameras existieren, damit die Maschine nicht gegen Dinge fährt. Die Frage, die ein Datenschutzbeauftragter wirklich beantwortet braucht, ist enger und schwieriger: Werden Bilder gespeichert, werden sie ausschließlich im Gerät verarbeitet und verworfen, und verlassen sie die Maschine jemals – auch nicht im Fehlerfall, für die Ferndiagnose oder als Trainingsdaten?

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Wo die Daten wirklich liegen – und was die Hersteller dazu sagen

Nexaro ist von den vieren der konkreteste Fall. Die offizielle FAQ sagt: „Our software is AWS-based and our servers are located in Europe“, ergänzt „we back up your data exclusively on servers located in Europe“ und nennt die Lösung „fully GDPR-compliant“. Der Salesfolder von März 2025 formuliert es auf Deutsch so: Alle Kundendaten würden getrennt und ausschließlich auf europäischen Servern gespeichert, und man stelle sicher, dass externe Partner und Dienstleister dieselben DSGVO-konformen Standards erfüllen. Nützlicher als jeder dieser Sätze ist allerdings das Dokument dahinter: Nexaro veröffentlicht einen Auftragsverarbeitungsvertrag für den Nexaro HUB – „Agreement on Commissioned Data Processing in the context of the provision of the Nexaro HUB“ –, der sich auf Art. 28 Abs. 3 DSGVO bezieht, die Kategorien der verarbeiteten Daten benennt und sechs zugelassene Unterauftragsverarbeiter namentlich aufführt, darunter Vorwerk Elektrowerke, intive und LetMeRepair. Das ist ein Dokument, mit dem ein Datenschutzbeauftragter vor dem ersten Vertriebsgespräch arbeiten kann. Auch hier gehört die Genauigkeit dazu: Der Vertrag selbst spricht generisch von Rechenzentren, statt die Geografie festzuschreiben – die Aussage zu europäischen Servern steht in FAQ, Produktseite und Salesfolder, nicht im Vertragstext, den wir gelesen haben.

Kemaro schreibt auf der eigenen Startseite wörtlich: „Compliant with European and Swiss privacy regulations – servers located in Switzerland“, daneben die Positionierungszeile „Minimized sensors: Strengthening privacy and security“. Lesen Sie das genau. Es ist eine Herstelleraussage auf einer Marketingseite – kein Auditbericht, kein Zertifikat, keine Vertragsklausel –, und „minimized sensors“ ist eine Positionierung, keine Spezifikation. Ebenso wissenswert ist, was die Cloud überhaupt transportiert: Das offizielle Gen-II-Factsheet beschreibt die „Web App & Cloud Sphere“ mit Fernwartung, automatisierten Software-Updates aus der Ferne, „digital cleaning reports with interactive maps“ sowie „status, errors and Robot position“. Die Karte Ihres Gebäudes und die Position der Maschine verlassen das Gebäude also konstruktionsbedingt. Ob ein Schweizer Serverstandort für Ihren Fall unproblematisch ist, ist eine Frage an Ihre Rechtsabteilung; wir halten nur fest, was Kemaro sagt und was nicht.

Bei Gausium müssen mehrere Quellen nebeneinander gelesen werden, und sie zeigen nicht alle in dieselbe Richtung. Die Datenschutzerklärung des Unternehmens hält fest, „the personal information we collect will be stored on Amazon Cloud servers in your country or region“, und Nutzer könnten die Cloud-Serverregion anhand ihres Standorts wählen – die DSGVO nennt diese Erklärung selbst nicht. Getrennt davon steht ein Unternehmensbeitrag von Gausium aus dem Februar 2026, der CTO Dr. Baoxing Qin zitiert: „Gausium is fully GDPR-compliant, collecting training data exclusively from the China market, validating models there, and then deploying validated software upgrades to overseas fleets without collecting any customer data from international markets“. In die Gegenrichtung zieht eine Quelle, die nicht von Gausium stammt: Das niederländische Clingendael-Institut berichtete in seiner Publikation Spectator, Daten von Gausium-Robotern würden in Singapur gespeichert, und stellte infrage, ob sie dort DSGVO-Schutz genießen. Aus veröffentlichtem Material lässt sich das nicht auflösen – die Einschätzung eines Thinktanks und eine Herstelleraussage sind verschiedene Arten von Belegen, und keines der drei Dokumente ist ein Vertrag. Die wichtige Folgerung ist strukturell: Wenn die Speicherregion eine konfigurierbare Einstellung ist, dann ist die Antwort für Ihre Flotte überhaupt keine Produkteigenschaft. Sie ist eine Konfiguration und eine Vertragsklausel – und gehört mit benannter Region in den Auftragsverarbeitungsvertrag. In einer öffentlichen Ausschreibung hängt an genau dieser Klausel die Entscheidung. Auf Maschinenebene ist das OEM-Datenblatt von TASKI zum Phantas die klarste Beschreibung, die uns überhaupt begegnet ist: Die Datenhaltung sei „Both, mostly on-device. Key data, such as cleaning performance and map coverage, is sent to the cloud.“

Adlatus ist der strukturelle Ausreißer, und es lohnt sich, den Grund klar zu benennen: Wenn die Maschine keine kontinuierliche Internetverbindung braucht, fällt der größte Teil des Fragebogens in sich zusammen, denn Daten, die nie hinausgehen, können auch nicht in der falschen Region liegen. Die Kehrseite ist ebenso klar und wird selten im selben Atemzug genannt – eine konstruktiv offline arbeitende Maschine ist auch eine Maschine ohne Ferndiagnose, ohne Fehlerbehebung aus der Ferne und ohne Flotten-Dashboard. Das ist ein echter betrieblicher Preis, kein Gratisgewinn.

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Die Fragen, die vor der Unterschrift schriftlich beantwortet sein sollten

Fangen Sie bei der Sensorik an und bestehen Sie auf einer vollständigen Liste statt auf einer Formulierung. „Intelligente Sensortechnologie“ ist keine Antwort; „Longrange-Laserdistanzsensor, Stoßfänger, 8 Absturzsensoren, 2 Magnetfeldsensoren“ ist eine. Danach die drei Fragen zu Bildern, die daraus folgen: Werden Kamerabilder überhaupt gespeichert, werden sie ausschließlich im Gerät verarbeitet und anschließend verworfen, und verlassen Bilder die Maschine jemals – auch nicht im Fehlerfall, für die Ferndiagnose oder als Trainingsdaten für die Modelle des Herstellers? Die letzte Frage wird am häufigsten vergessen und ist am ehesten relevant, denn ein durch eine Ausnahme ausgelöster Diagnose-Upload ist ein Datenfluss, den keine Beschreibung des Normalbetriebs abdeckt.

Dann Übertragungsweg und Speicherort. Über welchen Kanal geht die Telemetrie – Ihr WLAN oder eine SIM-Karte in der Maschine? Welche Datenarten genau: Karten, Reinigungsprotokolle, Positionsdaten, Fehlerbilder? In welcher geografischen Region liegen sie, und ist diese Region vertraglich fixiert oder eine Konfigurationseinstellung, die sich später ändern lässt? Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, und kommt er mit einer vollständigen, namentlichen Liste der Unterauftragsverarbeiter statt mit einem allgemeinen Vorbehalt? Ein Anbieter, der Ihnen all das ohne Rückfrage aushändigen kann, hat darüber nachgedacht, bevor Sie gefragt haben – auch das ist ein brauchbares Signal.

Zuletzt Zugriff und Löschung. Wer kann Karten und Reinigungsprotokolle sehen – auch beim Hersteller, im Rahmen der Fernwartung –, und wie werden diese Zugriffe protokolliert? Welche Löschfristen gelten, und was passiert mit Karten und Protokollen bei Vertragsende? Und die Frage, die der Betriebsrat stellen wird: Lassen sich aus den Reinigungsprotokollen Leistungs- oder Verhaltensdaten einzelner Beschäftigter ableiten, etwa weil eine Fläche einer Person zugeordnet ist? Wenn Sie noch entscheiden, welche Maschinenklasse Sie überhaupt beschaffen, führt unser Leitfaden welcher Reinigungsroboter zu welchem Betrieb passt durch diesen Schritt, und unser Servicemodell beschreibt, wie wir die Betreiberseite davon übernehmen.

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Wie wir es als Betreiber handhaben – auch dort, wo unsere eigene Flotte nicht kamerafrei ist

Unser Arbeitsprinzip ist Datensparsamkeit: Wir fragen die geringste Datenmenge ab, mit der sich die Maschine noch zuverlässig betreiben lässt – und wir wählen die Maschine passend zum Raum, statt den Raum zur Maschine passend zu reden. Die zweite Hälfte überspringen die meisten Anbieter, dabei ist sie oft der kürzeste Weg durch die ganze Diskussion. Auf einer sensiblen Bürofläche beendet ein kamerafreier Sauger das Gespräch bei der Sensorliste – es gibt keine Bildfrage zu beantworten, wenn es kein Bild gibt. Der NR 1700 ist die Maschine, zu der wir greifen, wenn genau das die Anforderung ist; deshalb steht er in unserer Flotte in Büros und öffentlichen Gebäuden und nicht in Lagerhallen. Die Maschinenwahl kann die Compliance-Antwort sein, und sie ist meist günstiger als eine juristische.

Damit zum ehrlichen Teil. Unsere Flotte ist nicht kamerafrei, und das sagen wir lieber selbst, als dass Sie es in einem Datenblatt finden. Die kurzen Navigationslabels auf unseren eigenen Flottenseiten – „Visual + Laser SLAM“ beim Pudu CC1, „LiDAR + Vision“ bei MT1, MT1 Vac und CenoBots L50, „3D LiDAR + Vision“ beim MT1 Max – sind unsere Zusammenfassungszeilen, keine Sensorlisten der Hersteller; die Herstellerdokumente dahinter sind deutlich genauer. Die offizielle CC1-Broschüre führt neben zwei Lidaren zwei RGBD-Kameras und eine Top-View-Kamera auf, das MT1-Komponentendiagramm eine VSLAM-Kamera plus drei RGBD-Sensoren und einen RGB-Sensor, das MT1-Max-Deck eine VSLAM-Kamera, drei RGBD- und zwei RGB-Kameras neben dem 3D-Lidar; für den MT1 Vac nennt die Produktseite LiDAR-SLAM und VSLAM. Für den CenoBots L3 sind ein 96-Strahl-3D-Lidar und eine Tiefenkamera dokumentiert, für den L4 ein 32-Strahl-3D-Lidar und eine 3D-Tiefenkamera, für den L50 eine 3D-Tiefenkamera plus Front- und Seitenkameras. Der SoftBank Whiz gehört ebenfalls auf diese Liste: Sein offizielles Datenblatt beschriftet im Maschinendiagramm eine „2D/3D Camera“ und einen „LIDAR Sensor“ und beschreibt Sicherheitssensoren, die „detect and maneuver around people, objects, and cliffs“. Und der Pudu SH1 navigiert überhaupt nicht – er ist handgeführt und immer mit Bedienperson unterwegs. Kamerafreiheit ist damit eine Eigenschaft einer Maschine, die wir betreiben, und keine Eigenschaft unserer Flotte; wer sie Ihnen als flottenweite Tugend verkauft, verkauft zu viel.

Dasselbe gilt für die übrigen Maschinen in diesem Artikel: den Adlatus SR1300, den Kemaro K900 Gen II und die Gausium-Maschinen. Alles, was wir hier über sie geschrieben haben, stammt aus ihrer eigenen Dokumentation, von uns an der Quelle gelesen. Falls sich eine von ihnen als die richtige Maschine für Ihr Gebäude erweist, lautet die Antwort nicht, uns zu glauben – sondern demselben Hersteller dieselbe Fragenliste aus dem vorigen Abschnitt vorzulegen.

NR 1700
CC1
MT1
L4
NR 1700Laser, keine Kamera in der SensorlisteCC1Visual + Laser-SLAMMT1LiDAR + VisionL432-Strahl-3D-LiDAR, Tiefenkamera
Piktogramme: 1:1 aus unseren Produkt-Referenzfotos vektorisiert – keine illustrativen Icons.
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Was eine Herstelleraussage nicht ist

Eine Unterscheidung zieht sich durch diesen ganzen Artikel, und sie gehört ausdrücklich benannt. „DSGVO-konform“ auf einer Website ist eine Selbstauskunft. Das ist nicht wertlos – sie hat einen identifizierbaren Urheber und rechtliches Gewicht, falls sie sich als falsch erweist. Aber sie ist kein Auditbericht, kein Zertifikat und keine vertragliche Zusage. Denken Sie in drei Stufen: Marketing-Aussage auf einer Website, vertragliche Zusage im Auftragsverarbeitungsvertrag, geprüfter Nachweis in Form einer Zertifizierung oder eines Auditberichts. Nichts in diesem Artikel erreicht bei einem der vier Hersteller die dritte Stufe. Von den vieren ist Nexaro der einzige, bei dem wir einen öffentlich lesbaren Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gefunden haben. Das heißt nicht, dass die anderen keinen haben – es heißt, dass Sie danach fragen müssen und dass das Fragen an Ihnen hängt.

Der rechtliche Teil, klar gesagt: Wir betreiben Maschinen, wir bewerten kein Recht. Ob Ihr Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, ob eine bestimmte Datenübermittlung in Ihrer Konfiguration zulässig ist – all das gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten und Ihrer Rechtsabteilung, die Ihre Organisation und die Rechtsprechung kennen. Was wir Ihnen schulden, ist enger und anderes: eine korrekte Sensorliste, eine korrekte Beschreibung des Datenflusses und die eigenen Worte der Hersteller mit Quellenangabe, damit Sie sie selbst nachprüfen können. Genau das steht oben, im August 2026 an der Quelle geprüft.

Und ein Einwand, weil er der häufigste Denkfehler in dieser Diskussion ist: Kamerafrei ist nicht automatisch datenschutzfreundlich. Eine kamerafreie Maschine, die Karten und Zeitstempel in eine Cloud unbestimmter Region schickt, kann schwerer zu begründen sein als eine Kameramaschine, die alles im Gerät verarbeitet und nichts als eine Kennzahl sendet. Die Kamera ist die sichtbarste Frage, nicht die einzige – und schon gar nicht die entscheidende. Entscheiden Sie über den Datenfluss, nicht über den Sensor, den man sich am leichtesten vorstellen kann.

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Häufige Fragen

Das hängt von der Maschine, der Konfiguration und dem Einsatz ab – „DSGVO-konform“ ist keine Eigenschaft eines Produkts, sondern ein Ergebnis der Verarbeitung. Mehrere Hersteller erklären Konformität auf ihren eigenen Seiten: Nexaro nennt AWS-basierte Software mit Servern in Europa, Kemaro nennt Server in der Schweiz, Gausiums Datenschutzerklärung nennt Amazon-Cloud-Server im Land oder in der Region des Nutzers. Das sind Herstellerangaben, keine Prüfberichte. Beantwortbar wird die Frage mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, einer benannten Speicherregion und einer vollständigen Sensorliste. Die rechtliche Bewertung Ihres Einsatzes gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Die Kameras dieser Maschinen dienen der Hinderniserkennung, nicht der Überwachung, und keiner der hier betrachteten Hersteller bewirbt eine Aufzeichnungsfunktion. Ob Bilder gespeichert oder ausschließlich im Gerät verarbeitet und anschließend verworfen werden, steht allerdings selten im Datenblatt. Das TASKI-OEM-Datenblatt zum Gausium Phantas etwa beschreibt die Datenhaltung als „both, mostly on-device“, wobei Kernwerte wie Reinigungsleistung und Kartenabdeckung in die Cloud gehen. Lassen Sie sich diese Unterscheidung schriftlich geben und fragen Sie ausdrücklich, ob Bilder für Ferndiagnose oder als Trainingsdaten jemals die Maschine verlassen.

Ja. Für den Nexaro NR 1700 ist eine rein laserbasierte Sensorik dokumentiert – Longrange-Laserdistanzsensor, Stoßfänger, 8 Absturzsensoren, 2 Magnetfeldsensoren, Wandfolgesensor, Inkrementalsensoren und Inertialmesseinheit –, in der keine Kamera auftaucht; die Navigation wird durchgehend als laserbasiert beschrieben. Adlatus schreibt im eigenen SR1300-Datenblatt, bei der Navigation aus Datenschutzgründen bewusst auf hochauflösende Kameras zu verzichten und stattdessen 2D- und 3D-Lidar zu nutzen. Kamerafreie Maschinen gibt es also wirklich. Sie kosten Wahrnehmungsfähigkeit – und sie beantworten nur die Bildfrage, nicht die Frage nach Karten- und Telemetriedaten.

Das entscheidet Ihre Rechtsabteilung, nicht wir. Der einschlägige Anknüpfungspunkt ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat bestimmt mit bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Praktisch geht es darum, ob Reinigungsprotokolle – Fläche, Zeitstempel, Position – Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulassen, was in einem Dreierteam sehr viel eher möglich ist als in einem Betrieb mit fünfzig Kräften. Klären Sie es früh. Die Antwort nach der Lieferung nachzureichen, ist das, was solche Projekte tatsächlich aufhält.

Das unterscheidet sich je Hersteller, und in mindestens einem Fall ist es konfigurierbar. Nexaro gibt an, die Software sei AWS-basiert und die Server stünden in Europa, und sichert Daten ausschließlich auf europäischen Servern. Kemaro nennt Server in der Schweiz. Gausiums Datenschutzerklärung nennt Amazon-Cloud-Server im Land oder in der Region des Nutzers und lässt Nutzer die Cloud-Serverregion wählen. Adlatus gibt für den SR1300 an, dass überhaupt keine kontinuierliche Internetverbindung nötig ist. Weil „Region“ eine Einstellung sein kann und nicht bloß eine Tatsache, gehört der konkrete Speicherort in den Vertrag und nicht auf eine Produktseite.

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