Technisch passieren bei jeder autonomen Reinigungsfahrt drei Dinge. Die Maschine baut eine Karte Ihres Grundrisses auf und behält sie. Sie protokolliert, wo sie wann war und wie lange sie gebraucht hat. Und wo sie Kameras hat, nimmt sie ihre Umgebung optisch wahr, um Hindernissen auszuweichen. Keine dieser Funktionen ist darauf ausgelegt, Menschen zu beobachten – sie existieren, damit der Roboter nicht in eine Palette fährt oder eine Stufe hinunter. Der Datenschutzbeauftragte fragt aber nicht nach der Absicht. Er fragt, was technisch erfasst wird, wohin es geht und wer es danach lesen kann.
Der Übertragungsweg ist der Punkt, den IT-Abteilungen am häufigsten übersehen. Manche Maschinen laufen über das Kunden-WLAN – dann sind sie in Ihrem Netz sichtbar und unterliegen Ihren Regeln. Andere bringen ihren eigenen Weg mit: Der Nexaro NR 1700 etwa verbindet sich über eine integrierte 2G-/LTE-M-Mobilfunkverbindung mit Global Roaming, die Mobilfunkkosten sind in den HUB-Lizenzen enthalten. Das ist bequem – kein WLAN-Onboarding, keine VLAN-Diskussion – und es bedeutet zugleich: Ein Gerät in Ihrem Gebäude hat einen Datenweg nach außen, der Ihr Netz nie berührt und sich deshalb mit Ihren Werkzeugen auch nicht überwachen lässt.
Die zweite Fragengruppe kommt vom Betriebsrat. Der einschlägige Anknüpfungspunkt ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Praktisch dreht sich die Diskussion darum, ob Reinigungsprotokolle – Fläche, Zeitstempel, Position – Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulassen. In einem Reinigungsbetrieb mit fünfzig Kräften ist das unwahrscheinlich, in einem Dreierteam auf einer Etage eine echte Frage. Ob eine konkrete Maschine unter diese Vorschrift fällt, ist eine rechtliche Bewertung, und die treffen wir nicht. Wir stellen nur fest, dass die Frage gestellt wird – und dass sie vor der Lieferung deutlich billiger zu beantworten ist als danach.
Am stärksten wirkt das dort, wo autonome Reinigung am attraktivsten ist: in Büros mit offenen Etagen und besetzten Arbeitsplätzen und in Krankenhäusern mit Patientenbereichen. Beide verbinden dauerhafte Anwesenheit von Menschen mit geringer Toleranz für unklare Datenflüsse. Nichts davon ist ein Grund, keine Roboter einzusetzen. Es ist ein Grund, die Frage einmal ordentlich und mit Dokumenten zu beantworten – danach kommt sie nicht wieder.