Wissen

Branchen · · 10 Min. Lesezeit

Büroreinigung: Was Unterhaltsreinigung im Büro wirklich umfasst

„Büroreinigung“ ist ein Sammelbegriff, und genau daran scheitern die meisten Angebotsvergleiche. Der weitaus größte Teil dessen, was in einem Bürogebäude täglich, dreimal oder zweimal wöchentlich passiert, heißt im Fachjargon Unterhaltsreinigung: die wiederkehrende Reinigung im laufenden Betrieb. Alles andere – Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung, Sonderreinigung nach Bau- oder Wasserschaden – kommt periodisch hinzu und wird getrennt beauftragt. Wer diese Ebenen nicht trennt, vergleicht Angebote, die unterschiedliche Leistungen beschreiben. Dieser Artikel ordnet die Begriffe, beschreibt, was in einem Büro tatsächlich Turnusarbeit ist, und sagt, welcher Teil davon heute von Maschinen erledigt wird – und welcher aus guten Gründen bei Menschen bleibt. Wir betreiben Reinigungsroboter im Full-Service in Bürogebäuden; die Einordnung stammt aus dem Betrieb, die Zahlen aus offiziellen Datenblättern und benannten institutionellen Quellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhaltsreinigung ist kein Marketingwort, sondern die Kategorie, unter der die Branche ihr Kerngeschäft führt: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks bezeichnet die Lohngruppe 1 – die Einstiegslohngruppe, seit 1. Februar 2025 allgemeinverbindlich – wörtlich als „Innen- und Unterhaltsreinigung“.
  • Der größte Kostenhebel im Büro ist nicht der Stundensatz, sondern das Leistungsverzeichnis. Sichtreinigung und Vollflächenreinigung sind Praxisbegriffe ohne gesetzliche Definition – wer sie nicht schriftlich festlegt, vergleicht Angebote, die unterschiedliche Arbeit beschreiben.
  • Das Gesetz nennt einen Maßstab, keinen Turnus: Nach § 4 Abs. 2 ArbStättV müssen Arbeitsstätten „den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden“. Wie oft, ergibt sich aus der Nutzung, nicht aus einem Paragrafen.
  • Automatisierbar ist die zusammenhängende, begehbare Fläche. Schreibtische, Teeküchen, Sanitärräume und Glas bleiben Handarbeit – und im Büro entscheidet die Sensorik mit: Eine Maschine ohne Kamera nimmt der Betriebsrats- und Datenschutzdiskussion den Gegenstand, bevor sie beginnt.
01

Unterhaltsreinigung: der Begriff, der Büroreinigung tatsächlich beschreibt

Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung, die ein Gebäude im laufenden Betrieb nutzbar hält – der Turnus, nicht das Projekt. Im Büro umfasst sie typischerweise die Böden der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen (saugen, kehren, feucht wischen), Papierkörbe und Wertstoffbehälter, Sanitärräume, Teeküchen und Pausenbereiche, Griffspuren an Glastüren, Handläufe und Lichtschalter sowie freie horizontale Flächen in Griffhöhe. Ausdrücklich nicht dazu gehören: die Grundreinigung (periodisches Entschichten und Neubeschichten von Hartböden, Nassextraktion von Teppich), die Glas- und Rahmenreinigung ab einer definierten Höhe sowie Sonderreinigungen nach Bau-, Wasser- oder Brandschäden.

Der Begriff ist keine Erfindung der Anbieter. Die Branche führt ihn in ihrem eigenen Tarifwerk: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks unterteilt das Gewerk in neun Lohngruppen plus Ausbildungsvergütung und bezeichnet die Lohngruppe 1 als „Innen- und Unterhaltsreinigung“, die Lohngruppe 6 als „Glas- und Fassadenreinigung/Gesellinnen und Gesellen“. Beide sind zugleich die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne und gelten seit 1. Februar 2025 bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Damit ist die Trennlinie, die im Leistungsverzeichnis oft verschwimmt, tariflich sauber gezogen: das wiederkehrende Innengeschäft auf der einen Seite, Glas und Fassade auf der anderen.

Für ein Bürogebäude heißt das: Der Vertrag, den Sie unterschreiben, regelt fast ausschließlich Unterhaltsreinigung. Er beschreibt einen Turnus (täglich, dreimal, zweimal wöchentlich), einen Umfang je Raumart und ein Zeitfenster. Alles, was in einem Büro selten passiert – die Grundreinigung des Teppichs, die Fensterreinigung zweimal im Jahr –, steht daneben und wird gesondert kalkuliert. Wer beide Ebenen in einer Zahl vergleicht, vergleicht nichts. Wie wir das in der Praxis strukturieren, zeigt unsere Branchenseite Büros.

02

Sichtreinigung oder Vollflächenreinigung: der Unterschied, der die Rechnung macht

Innerhalb der Unterhaltsreinigung gibt es zwei Leistungstiefen, und die Branche nennt sie Sichtreinigung und Vollflächenreinigung. Sichtreinigung meint das, was sichtbar verschmutzt ist, und die frequentierten, einsehbaren Zonen – der Rest wird ausgelassen oder in längerem Turnus bedient. Vollflächenreinigung meint die definierte Fläche vollständig, unabhängig vom sichtbaren Zustand. Beide sind Praxisbegriffe der Branche, kein gesetzlich definierter Standard. Genau deshalb gehören sie in das schriftliche Leistungsverzeichnis und nicht in die Prosa eines Angebots.

Die Folge wird leicht unterschätzt. Zwei Angebote mit identischem Turnus – „Böden dreimal wöchentlich“ – können bedeuten: die Open-Plan-Gänge saugen und alles unter den Schreibtischen stehen lassen, oder jeden erreichbaren Quadratmeter einschließlich der Möblierungsinseln saugen. Keines davon ist falsch; es sind unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen. Die Abhilfe ist unglamourös und wirkt: je Raumart festlegen, was jedes Mal gereinigt wird, was nach Sicht, und was in längerem Intervall läuft.

Was der Gesetzgeber verlangt, ist ein Maßstab, kein Intervall. § 4 Abs. 2 ArbStättV bestimmt, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, „dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden“, und dass Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich zu beseitigen sind. Der Anhang der Verordnung verlangt zusätzlich, dass die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken „leicht und sicher zu reinigen sind“. Eine gesetzlich vorgeschriebene Reinigungshäufigkeit für Büros gibt es nicht; sie ergibt sich aus Nutzung, Belegung und Gefährdungsbeurteilung. Das ist keine Rechtsberatung – die Auslegung im Einzelfall gehört zu Ihrer Arbeitssicherheit und Ihrem Justiziariat.

03

Welcher Teil der Bürofläche Routine ist – und welcher nicht

Eine Bürofläche zerfällt in zwei Welten, und diese Teilung entscheidet über alles Weitere. Die erste ist zusammenhängende Verkehrsfläche: Flure, Open-Plan-Gänge, Empfang, Lobby, Kantine, Besprechungsräume, Treppenpodeste. Gleiche Fläche, gleicher Weg, jeden Abend – Turnusarbeit im Wortsinn. Die zweite sind möblierte Inseln: unter Schreibtischen, zwischen Rollcontainern, um Kabelkanäle und Serverschränke. Je Quadratmeter kostet die zweite Gruppe unverhältnismäßig mehr Zeit, und sie ist der Teil, der als Erstes stillschweigend entfällt, wenn eine Schicht knapp wird.

Dazu kommt der Bodenbelag. Teppichfliese in den Arbeitsbereichen, Hartboden in Lobby, Fluren, Kantine und Sanitärbereich – in vielen Gebäuden liegt beides auf derselben Etage. Das ist der eigentliche Grund, warum eine einzige Maschine ein Büro selten vollständig bedient: Teppich wird trocken gesaugt, Hartboden nass geschrubbt. Ein Saugroboter kann auch über Hartboden fahren, aber er schrubbt ihn nicht, und ein Scheuersaugroboter gehört nicht auf den Teppich. Was autonome Teppichpflege leistet und was nicht – trocken saugen im Turnus, während die Nassextraktion periodische Handarbeit bleibt –, steht in unserem Artikel zur autonomen Teppichreinigung.

Und dann ist da alles, was gar kein Boden ist: Sanitärräume, Teeküchen, Papierkörbe, Griffhöhe, Glas. Roboter reinigen Böden. Sie wischen keine Schreibtische, sie leeren keine Papierkörbe – und Reinigung ist nicht Desinfektion. Wir stellen keine dieser Maschinen als Desinfektionsverfahren dar; wo eine Fläche desinfiziert werden muss, geschieht das durch Menschen nach einem festgelegten Verfahren. Deshalb ist die ehrliche Einordnung von Automatisierung in diesem Gewerk auch nicht Ersatz, sondern Entlastung: Die Maschine nimmt die zusammenhängende Fläche, damit in der Schicht Zeit für die Teile bleibt, an denen ein Mensch wirklich gebraucht wird. Der strukturelle Hintergrund – warum Reinigungsschichten im Büro überhaupt so schwer zu besetzen sind – steht in unserem Beitrag zum Personalmangel in der Gebäudereinigung.

04

Was Roboter im Büro übernehmen – Maschine für Maschine

Der Nexaro NR 1700 ist im Büro unsere erste Wahl, und der Hersteller zielt selbst auf diese Umgebung: Das offizielle Datenblatt beschreibt ihn als in der gewerblichen Nutzung flexibel einsetzbar „u.a. in Lobbies, Showrooms und Großraumbüros“. Er ist klein und flach genug, um zwischen Schreibtischinseln, durch Besprechungsräume und Empfangsbereiche zu arbeiten, kehrt selbstständig zur Ladestation zurück und navigiert ohne jeden bildgebenden Sensor. Was er in unseren Einsätzen je Stunde und je Akkuladung tatsächlich schafft – und wo das Datenblatt optimistischer ist als das Feld –, steht in unserem Betriebsbericht zum NR 1700. Planen Sie ihn nach Fläche je Nacht, nicht nach Quadratmetern je Stunde.

Der SoftBank Whiz ist die Flächenmaschine für Teppich, und sein Bedienkonzept passt ins Büro besser als in die meisten anderen Branchen. SoftBank Robotics gibt offiziell an, dass er auf Teppich und Hartboden am besten arbeitet, dass er bis zu 1.500 m² in 3 Stunden je Akkuladung schafft – die daneben genannten vier Stunden sind die Ladezeit, kein zweiter Laufzeitwert – und bis zu 600 Reinigungsrouten speichern kann: Die Reinigungskraft fährt die Route am ersten Tag einmal von Hand ab, danach wiederholt der Roboter sie autonom. Büros sind genau die Umgebung, in der sich das auszahlt – der Grundriss ist stabil, die Routen bleiben gültig, und die offizielle Produktseite führt Arbeitsplätze unter den Zielumgebungen. Ein Betriebsdetail, das für die Planung zählt: Der Whiz wird von einer Person an der Maschine gestartet, nicht aus der Ferne.

Für die Hartbodenhälfte eines gemischten Gebäudes ist der Pudu CC1 das Gegenstück. Pudu führt Bürogebäude unter den offiziellen Einsatzszenarien; die Maschine kehrt, schrubbt, saugt und wischt in einem Gerät, trägt je 15 Liter Frisch- und Schmutzwasser, ist offiziell mit 700–1.000 m²/h angegeben und mit unter 70 dB(A) spezifiziert. Zwei Dinge gehören eingeplant: Ein Scheuersaugroboter hinterlässt einen dünnen, kurz abtrocknenden Film, läuft also vor dem Eintreffen der Belegschaft und nicht vor deren Füßen – und er gehört auf Hartboden in Lobby, Flur, Kantine und Teeküche, nicht auf den Teppich, auf dem die Saugroboter arbeiten. Welche Klasse überhaupt zu welchem Gebäude passt, ordnet unser Ratgeber welcher Reinigungsroboter ein, und für diese Klasse speziell der Scheuersaugroboter-Ratgeber.

Genauso wichtig ist, was im Büro nichts zu suchen hat. Die schweren Industrieklassen – große Kehr-Scheuersaug-Kombinationen und selbstentleerende Industriekehrmaschinen für Lagerhallen, Produktion und Parkhäuser – passen hier nicht, so beeindruckend die Flächenleistung auch aussieht: Masse, Wendekreise, Dock-Infrastruktur und unveröffentlichte Lautstärkewerte sprechen auf einer Teppichfläche mit besetzten Schreibtischen sämtlich dagegen. Zwei Maschinen liegen am Rand des Bürofalls; beide sind über uns verfügbar und im Programm neu. Pudus kompakter ET1 ist für kleine Büros interessant; laut Fachberichten navigiert er per kamerabasiertem VSLAM, die offiziellen Produktseiten spezifizieren die Sensorik nicht. Trifft es zu, löst er genau die Datenschutzdiskussion aus, die der NR 1700 vermeidet; unser ET1-Porträt ordnet ihn ein. Der Adlatus CR700 – entwickelt und endmontiert in Ulm – führt Bürogebäude unter seinen offiziellen Zielbranchen und navigiert kamerafrei, braucht aber eine wasserführende Dockingstation, was ihn zum Installationsprojekt macht; unsere Einschätzung dazu ist dokumentenbasiert und steht im CR700-Marktüberblick.

NR 1700
Whiz
CC1
NR 1700kamerafreier SaugerWhizTeppich, angelernte RoutenCC1Hartboden-Scheuersauger
Piktogramme: 1:1 aus unseren Produkt-Referenzfotos vektorisiert – keine illustrativen Icons.
05

Kamerafrei ist im Büro ein Argument, kein Detail

Ein Büro unterscheidet sich von einem Supermarkt in einem Punkt, der über die Beschaffung entscheidet: Die Fläche, die gereinigt wird, ist ein Arbeitsplatz, und die Menschen darauf sind Beschäftigte mit einem Betriebsrat. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Ob eine bestimmte Reinigungsmaschine unter diese Vorschrift fällt, ist eine Frage des Einzelfalls und nicht von uns zu entscheiden; wir leisten keine Rechtsberatung. Der praktische Punkt ist ein anderer, und er ist derjenige, der Projekte bewegt: Eine Maschine ohne bildgebenden Sensor nimmt der Diskussion den Gegenstand.

Hier zählt Quellendisziplin, deshalb genau das, was wir sagen können – und was nicht. Nexaros offizielles Datenblatt listet die Sensorik des NR 1700 als Longrange-Laserdistanzsensor (LR-LDS), Stoßfängersensor, acht Absturzsensoren, zwei Magnetfeldsensoren, Wandfolgesensor, Inkrementalsensoren und Inertialmesseinheit (IMU) – kein bildgebendes Gerät darunter. Einen ausdrücklichen Satz „ohne Kamera“ veröffentlicht Nexaro nirgends, und die Liste selbst endet offen mit „und weitere“. Wir stützen die Aussage deshalb auf die veröffentlichte Sensorarchitektur und auf unsere eigene Flottenerfahrung, nicht auf ein Herstellerversprechen. Das klingt schwächer und ist erheblich belastbarer – und es ist die Formulierung, die eine Betriebsratssitzung übersteht.

Nicht jede Maschine unserer Flotte ist kamerafrei, und das sagen wir auch. Der Whiz führt in seinem offiziellen Datenblatt einen LIDAR-Sensor und eine 2D-/3D-Kamera; kamerabasierte Wahrnehmung ist in dieser Maschinenklasse die Regel, und sie ist per se kein Problem – sie ist eine Frage, die vor der Unterschrift schriftlich geklärt wird: welche Sensorik, was wird gespeichert, wo, wie lange, wer ist Auftragsverarbeiter, und was regelt die Betriebsvereinbarung. Welche Fragen sich je Maschinenklasse lohnen, sammelt unser Artikel zu Reinigungsrobotern und Datenschutz. In einem Gebäude, in dem der Betriebsrat mitentscheidet, ist die kamerafreie Maschine kein Nice-to-have – sie ist oft das, was das Projekt überhaupt möglich macht.

06

Büroreinigung nachts oder tagsüber – und was die Kosten wirklich treibt

Der deutsche Status quo ist von der Branche selbst gut dokumentiert. Der Bundesinnungsverband schreibt in seinem Branchenreport 2025, dass die Betriebe – anders als etwa in den skandinavischen Ländern – ihre Tätigkeit häufig so organisieren, dass die meisten Menschen von der Dienstleistung nur wenig mitbekommen; deshalb werde häufig mit Teilzeitkräften in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gereinigt, und entsprechend hoch sei die Teilzeitquote. Derselbe Report hält den Gegentrend fest: Die Pandemie habe zu einem ersten Umdenken in Sachen Tagesreinigung etwa in Schulen oder Büros geführt, und die Branche sieht „Daytime-Cleaning“ als Chance für mehr Hygiene und für das Thema Recruiting, weil deutlich mehr Menschen an einem Arbeitsplatz in der Gebäudereinigung interessiert wären, wenn zusammenhängende, familienfreundliche Arbeitszeiten am Tag möglich wären. Der Report schließt diesen Abschnitt mit dem Satz, auf den es bei der Planung ankommt: Am Ende entscheiden die Kunden, in welchem Umfang und eben auch wann gereinigt wird.

Für Maschinen ist die Büronacht der gute Fall – und es lohnt sich, präzise zu sagen, warum. Saugroboter sind laut; deshalb stellen wir sie nachts nie in Hörweite schlafender Gäste, und deshalb ist der Hotelflur um 2 Uhr der falsche Einsatz. In einem Büro schläft niemand, also ist das leere Gebäude bei Nacht genau das Fenster, in dem eine laute Maschine harmlos ist und die Karte stabil bleibt: keine Stühle, die zwischen zwei Läufen verschoben wurden, keine Menschen, die umfahren werden müssen, keine Unterbrechungen. Der NR 1700 passt unmittelbar in dieses Muster, weil er selbstständig lädt und nach Zeitplan läuft; der Whiz, den eine Person an der Maschine starten muss, passt besser in das späte Abendfenster am Ende einer Schicht als in die Nachtmitte. Was unbeaufsichtigter Betrieb einem Gebäude wirklich abverlangt – Alarmanlage und Bewegungsmelder, Türen, Aufzüge und ein Meldeweg für Störungen –, arbeitet unser Artikel zum Nachtbetrieb von Reinigungsrobotern durch.

Damit zu den Kosten – und zu dem Grund, warum wir keinen Preis veröffentlichen. Die Zahl im Büro treibt eine überschaubare Menge von Faktoren, und keiner davon ist die Maschine allein: die Leistungstiefe (Sichtreinigung oder Vollflächenreinigung), der Turnus, der Raumarten-Mix und vor allem der Sanitäranteil, die Möblierungsdichte, die Größe der zusammenhängenden Flächenabschnitte, die Aufteilung der Bodenbeläge und das Zeitfenster – der Rahmentarifvertrag der Branche regelt Nacht-, Sonn-, Feiertags- sowie Erschwerniszuschläge, dieselbe Arbeit kostet zu unterschiedlichen Stunden also unterschiedlich viel. Der Maßstab, gegen den Sie vergleichen, ist der Status quo; die ehrlichen Bezugspunkte dafür – einschließlich des geprüften Branchenmindestlohns – stehen in unserem Artikel dazu, was ein Reinigungsroboter kostet. Wenn Sie die Rechnung auf Ihrem eigenen Grundriss statt im Abstrakten wollen, ist dafür die Flächenbegehung da.

07

Häufige Fragen

Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung im laufenden Betrieb. Im Büro umfasst sie typischerweise die Böden der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, Papierkörbe und Wertstoffbehälter, Sanitärräume, Teeküchen und Pausenbereiche, Griffspuren an Glastüren, Handläufe und Lichtschalter sowie freie horizontale Flächen in Griffhöhe. Nicht dazu gehören die Grundreinigung, also etwa das Entschichten und Neubeschichten von Hartböden oder die Nassextraktion von Teppich, die Glas- und Rahmenreinigung ab einer definierten Höhe sowie Sonderreinigungen nach Bau-, Wasser- oder Brandschäden. Diese Leistungen werden gesondert beauftragt und kalkuliert. Was jedes Mal und was nach Sicht gereinigt wird, sollte je Raumart im Leistungsverzeichnis festgelegt sein, denn die Branchenbegriffe für die beiden Leistungstiefen sind gesetzlich nicht definiert.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Reinigungshäufigkeit für Büros gibt es in Deutschland nicht. § 4 Abs. 2 ArbStättV verlangt vom Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden und dass Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich beseitigt werden – ein Maßstab, kein Intervall. In der Praxis ergibt sich der Turnus aus Nutzung und Belegung: Sanitärräume, Teeküchen und Kantinen geben den Takt vor, stark frequentierte Verkehrsflächen folgen, und wenig genutzte Einzelbüros vertragen ein längeres Intervall. Welcher Turnus für Ihr Gebäude richtig ist, gehört in die Gefährdungsbeurteilung und in das Leistungsverzeichnis, nicht in eine Faustregel. Das ist keine Rechtsberatung; die Auslegung im Einzelfall gehört zu Ihrer Arbeitssicherheit.

Beides ist etabliert, und die deutsche Branche dokumentiert beides. Laut Branchenreport 2025 des Bundesinnungsverbands arbeiten die Betriebe häufig mit Teilzeitkräften in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, damit die meisten Menschen von der Dienstleistung wenig mitbekommen; zugleich hält der Report seit der Pandemie einen wachsenden Trend zur Tagesreinigung in Schulen und Büros fest und sieht darin eine Chance für Hygiene und Recruiting, weil zusammenhängende Arbeitszeiten am Tag den Beruf attraktiver machen. Für Maschinen ist die Nacht meist das bessere Fenster: Das Gebäude ist leer, die Karte bleibt stabil, und Saugroboter sind laut genug, dass ihr Betrieb zwischen arbeitenden Menschen stört – im Büro schläft, anders als im Hotel, niemand in Hörweite, Lärm ist nachts also unproblematisch. Über Umfang und Zeitpunkt entscheidet am Ende der Auftraggeber.

Wir veröffentlichen keine Preise, weder eigene noch fremde, weil eine Quadratmeterzahl ohne Leistungsverzeichnis nichts aussagt. Die Kosten im Büro treiben eine überschaubare Menge von Faktoren: die Leistungstiefe, also Sichtreinigung gegenüber Vollflächenreinigung; der Turnus; der Raumarten-Mix und vor allem der Sanitäranteil; die Möblierungsdichte, denn Boden zwischen Rollcontainern kostet je Quadratmeter deutlich mehr Zeit als ein Flur; die Größe der zusammenhängenden Flächenabschnitte; die Aufteilung zwischen Teppich und Hartboden; und das Zeitfenster, weil der Rahmentarifvertrag der Branche Nacht-, Sonn-, Feiertags- sowie Erschwerniszuschläge regelt. Wenn ein Angebot einen Satz nennt, ohne die Leistungstiefe je Raumart zu benennen, ist diese Zahl mit keiner anderen vergleichbar.

Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung im Turnus während des laufenden Betriebs – die Arbeit, die täglich oder mehrmals wöchentlich stattfindet und das Gebäude nutzbar hält. Grundreinigung ist die periodische Tiefenreinigung, die den Bodenbelag selbst zurücksetzt: Hartböden entschichten und neu beschichten, Teppich nass extrahieren, angesammelte Schichten entfernen, an die der Turnus nicht herankommt. Die beiden unterscheiden sich in Häufigkeit, Verfahren und kaufmännischer Behandlung, denn die Grundreinigung wird üblicherweise getrennt vom Unterhaltsvertrag angeboten. Reinigungsroboter arbeiten ausschließlich in der ersten Kategorie. Sie saugen Teppich trocken oder schrubben Hartboden nass im Turnus; Nassextraktion und Neubeschichtung bleiben periodische Handarbeit mit Maschinen, die dafür gebaut sind.

Sehen, statt lesen?

Wir zeigen Ihnen die Maschinen in 30 Minuten an Ihrem Standort — kostenlos und unverbindlich.

Demo anfragen
Nexaro NR1700Zur Maschine →WhizZur Maschine →