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Branchen · · 12 Min. Lesezeit

Krankenhausreinigung: Was Roboter übernehmen – und was Fachpersonal bleibt

Krankenhausreinigung ist der Bereich, in dem autonome Maschinen am meisten versprechen und am schnellsten überverkauft werden. Die Fläche ist groß, das Personal knapp, die Dokumentationspflicht real – und trotzdem gilt hier ein Satz, den kaum ein Anbieter ausspricht: Reinigungsroboter reinigen, sie desinfizieren nicht. Die KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene sagt das ausdrücklich, und sie zieht daraus eine klare Grenze, in welchen Bereichen maschinelle Verfahren überhaupt eingesetzt werden sollen. Genau diese Grenze ist der Grund, warum sich Roboter im Krankenhaus lohnen: Sie übernehmen die große, hygienisch unkritische Bodenfläche – Flure, Treppenhäuser, Verwaltung, Speiseräume – und geben Ihrem Fachpersonal die Stunden zurück für die Arbeit, die qualifiziert bleiben muss. Dieser Artikel geht durch, was die Empfehlung tatsächlich sagt, welche Zonen infrage kommen, was unsere Maschinen dort leisten und was ein Roboterbericht in einem Hygieneaudit wert ist. Eine Rechtsberatung ist er nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Roboter reinigen, sie desinfizieren nicht. Die KRINKO empfiehlt maschinelle Verfahren zur Oberflächenreinigung wegen fehlender Wirksamkeitsnachweise nur in Bereichen ohne Infektionsrisiko – Scheuersaugmaschinen ausdrücklich „nur zu Reinigungszwecken“.
  • Die Risikobereichstabelle der Empfehlung sagt, wo eine Maschine hingehört: Treppenhäuser, Flure, Verwaltung, Büros, Speiseräume, Hörsäle, Unterrichtsräume, technische Bereiche – dort gilt für alle Flächen Reinigung, nicht Desinfektion.
  • Der Roboterbericht dokumentiert den Prozess, nicht das Hygieneergebnis. Das Hygienemonitoring nach KRINKO arbeitet mit Sichtbeurteilung, Fluoreszenzgel, ATP oder Kontaktkultur – ein Coverage-Report ersetzt keine dieser Methoden, er ergänzt sie.
  • Im Patientenumfeld entscheidet die Maschinenwahl die Datenschutzdiskussion: Für den CC1 dokumentiert Pudu zwei RGBD-Kameras und eine Top-View-Kamera, im Datenblatt des Nexaro NR 1700 steht überhaupt keine Kamera.
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Was in einem Krankenhaus tatsächlich gereinigt wird

Drei Begriffe entscheiden jede Ausschreibung zur Krankenhausreinigung, und sie sind keine Synonyme. Die KRINKO definiert Flächenreinigung als Prozess, bei dem Verunreinigungen unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen wie Tensiden entfernt werden; Mikroorganismen werden dabei mechanisch mit entfernt, „ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung stattfindet bzw. beabsichtigt ist“. Desinfektion ist demgegenüber definiert als Prozess, der die Zahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen „unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises“ reduziert. Die desinfizierende Flächenreinigung verbindet beides in einem Arbeitsgang. Und die Unterhaltsreinigung ist in der Empfehlung ausdrücklich als „Reinigung im Rahmen der Basishygiene“ definiert. Wer diese drei in einer Leistungsbeschreibung vermischt, bekommt die falsche Maschine und die falschen Erwartungen.

Die zweite Frage ist, wer die Arbeit ausführt – und dazu wird die Empfehlung ungewöhnlich konkret. Ist ein externer Leistungserbringer beauftragt, sind der Leistungsumfang der Reinigung (Unterhaltsreinigung und zusätzliche Reinigungsleistungen) und der Flächendesinfektion abhängig vom Risikobereich und vom Kontaminationsrisiko raum- und oberflächenbezogen in einer Leistungsbeschreibung zusammenzustellen. Die Schnittstellen zum Leistungserbringer und die Aufgaben, die dieser nicht erbringt, sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan festzulegen. Damit wird die Roboterfrage zur Beschaffungsfrage: nicht „reinigt die Maschine gut“, sondern „welche Zeilen der Leistungsbeschreibung deckt sie ab – und wer deckt den Rest“.

Der dritte Faktor ist das Betriebsfenster, und er unterscheidet Krankenhäuser vom Handel. Ein Krankenhaus wird nie leer. Flure tragen rund um die Uhr Verkehr, Stationen haben ihre eigene Morgenroutine, Funktions- und OP-Einheiten ihren eigenen Takt. Das Roboterfenster ist deshalb nicht „die Nacht“ in dem Sinn, in dem ein Supermarkt das Wort benutzt – es ist das verkehrsarme Band plus die öffentlichen Tagzonen, in denen eine Maschine neben Menschen arbeiten kann. Welche Maschinen in Ihrem Haus zu welchen Zonen passen, ordnet unsere Branchenseite Krankenhäuser ein; dieser Artikel erklärt die Begründung dahinter.

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Der Satz, den Anbieter überspringen: Roboter reinigen, sie desinfizieren nicht

Die KRINKO hat einen eigenen Abschnitt zur maschinellen Oberflächenreinigung, und ihre Empfehlung dazu ist einen Satz lang: Die Kommission empfiehlt, „maschinelle Verfahren zur Oberflächenreinigung aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise nur in Bereichen ohne Infektionsrisiko einzusetzen“ (Kategorie II, also gestützt auf hinweisende Studien und strenge, plausible theoretische Ableitungen). Die Begründung steht im Fließtext. Für Kunststoffbeläge und Fliesen können Scheuersaugmaschinen eingesetzt werden – allerdings existieren derzeit keine Prüfverfahren zum Nachweis der reinigenden bzw. desinfizierenden Wirksamkeit maschineller Verfahren. Speziell zu Scheuersaugmaschinen hält die Empfehlung fest, dass ihr Einsatz zur Fußbodenreinigung in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei sachgerechter Bedienung und Wartung nicht zu einer erhöhten mikrobiellen Raumluftbelastung führte; da zur Wirksamkeit der desinfizierenden Flächenreinigung keine Daten vorliegen, „sollten diese Maschinen nur zu Reinigungszwecken eingesetzt werden“.

Dazu gehört eine Bedingung, nach der in Ausschreibungen fast nie gefragt wird. Als Voraussetzung nennt die Empfehlung das Betreiben der Maschinen gemäß Herstellerangaben hinsichtlich Wartung und Aufbereitung – zu bevorzugen sind Schläuche, Sauglippen und Bürsten, die maschinell-(chemo)thermisch aufzubereiten sind – und ergänzt, diese Voraussetzungen und der Rhythmus der Aufbereitung seien „von den Geräteherstellern durch Gutachten zu belegen“. Das ist eine Frage, die Sie jedem Anbieter stellen können, uns eingeschlossen. Gesetz ist nichts davon: Die KRINKO veröffentlicht Empfehlungen. Aber § 23 Abs. 3 Satz 2 Infektionsschutzgesetz vermutet die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft, wenn die veröffentlichten KRINKO-Empfehlungen beachtet worden sind – deshalb sind sie in der Praxis der Maßstab.

Richtig gelesen ist das das Argument für Roboter, nicht gegen sie. Die Wischdesinfektion häufig berührter, patientennaher Flächen ist qualifizierte Handarbeit, die eine Bodenmaschine ohnehin nie übernommen hätte. Jede Stunde, die der Fußboden nicht mehr frisst, steht genau dafür zur Verfügung – dazu für Sanitärbereiche, Kanten und Ecken, den Raum unter Betten, Isolierbereiche und Schlussdesinfektion, die alle beim Team bleiben. Roboter übernehmen die Fläche, nicht den Beruf; zu demselben Schluss kommt von der Arbeitsmarktseite her unser Text zum Personalmangel in der Gebäudereinigung.

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Wo der Roboter fahren darf – die Risikobereiche der Empfehlung

Die Empfehlung teilt Räume in Risikobereiche ein und ordnet jedem Bereich Maßnahmen zu. Als Bereiche ohne erhöhtes Infektionsrisiko sind Treppenhäuser, Flure, Verwaltung, Büros, Speiseräume, Hörsäle, Unterrichtsräume, technische Bereiche und Wartezimmer aufgeführt; dort gilt für alle Flächen: Reinigung. In Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko – Allgemeinstationen, Ambulanzbereiche, Radiologie, Physikalische Therapie, Sanitärbereiche, Dialyse, Kreißsaal, Funktionsdiagnostik, Psychiatrie, Eingriffsräume, Rettungsdienst- und Patiententransportfahrzeuge, Wartezimmer – verlangen häufig berührte bzw. patientennahe Flächen und Barfußbereiche desinfizierende Flächenreinigung oder Flächendesinfektion, während für Fußböden und selten berührte Flächen Reinigung genügt. In Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko (OP-Einheiten, Intensivtherapie und IMC, Schwerstbrandverletzte, Transplantation, Hämato-Onkologie, neonatologische Intensivstation) und mit besonderem Infektionsrisiko wie Isolierbereichen sind auch die Fußböden desinfizierend zu reinigen.

Daraus entsteht eine Spannung, die man aussprechen und nicht glattbügeln sollte. Auf einer Allgemeinstation ist der Fußboden laut Risikotabelle eine Reinigungsfläche – das liest sich wie Robotergebiet. Die maschinenspezifische Empfehlung begrenzt maschinelle Oberflächenreinigung aber auf Bereiche ohne Infektionsrisiko. Wir lösen diesen Widerspruch nicht auf, und kein Anbieter sollte das tun: Die Zuordnung von Räumen zu Risikobereichen und von Verfahren zu Flächen trifft das Hygienefachpersonal einrichtungsspezifisch im Reinigungs- und Desinfektionsplan – dort wird für alle Flächen festgelegt, wann, womit und wie sie zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind. Was wir sagen können, ist, wo die Maschine unstrittig ist. Diese Zone ist groß.

Ein Detail zeigt, warum solche Listen pro Haus durchgegangen und nicht kopiert werden. Wartezimmer stehen in zwei Spalten derselben Tabelle: in der Spalte ohne erhöhtes Infektionsrisiko nur bei Separierung von Patienten mit Infektionsverdacht und von Patienten mit ausgeprägter Immunsuppression – sonst bei den Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko. Ob die Wartehalle Ihrer Ambulanz Robotergebiet ist, ist damit gar keine Maschinenfrage. Es ist eine Frage nach Ihren Patientenströmen, und beantwortet wird sie vom Hygieneteam.

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Was unsere Maschinen auf diesen Flächen leisten

Die Flurmaschine unserer Flotte ist der Pudu CC1. Laut Pudus offizieller Bedienungsanleitung V4.2 arbeitet er mit 700–1.000 m²/h bei 500 mm Reinigungsbreite inklusive Seitenbürste, führt 15 Liter Frisch- und 15 Liter Schmutzwasser mit, läuft 5 Stunden im Schrubbmodus und bis zu 9 Stunden im leisen Wischmodus, braucht einen minimalen Pfadabstand von 70 cm und ist mit unter 70 dB Betriebsgeräusch angegeben. Diese 70 cm sind die Zahl, die Krankenhauseinsätze entscheidet: Türlaibungen, Bettnischen und Flurverengungen sind die Geometrie, die eine Maschine durchlässt oder eben nicht. Daneben gibt es den CC1 Pro, dieselbe Plattform mit zusätzlicher KI-Schicht, auf den wir im Dokumentationsteil zurückkommen – eine Einschränkung gehört aber schon hierher: Die leisere Maschine ist er nicht – und bei dieser Zahl widerspricht sich Pudu selbst: Das Produktdeck vom Mai 2025 nennt unter 70 dB, die aktuelle offizielle deutsche Produktseite unter 75 dB.

Der Bodenbelag verdient einen ehrlichen Blick, denn Krankenhäuser sind die Branche, in der die offiziellen Anwendungslisten unbequem werden. Pudus Handbuch gibt als Anwendungsumfang des CC1 Terrazzo, Marmor, Fliesen, Epoxidharz, Sandstein, Kunststein und niederflorige Teppiche an, gefolgt von einem „usw.“ – Linoleum und PVC, die beiden häufigsten Krankenhausböden, stehen nicht darauf, wobei das „usw.“ bedeutet, dass die Liste nicht abschließend ist. Die KRINKO wiederum nennt Scheuersaugmaschinen ausdrücklich für Kunststoffbeläge und Fliesen. Beides widerspricht sich nicht, ergibt zusammen aber auch kein pauschales Ja. Wir klären den Belag pro Fläche mit dem Hersteller, bevor eine Maschine darauf eingeplant wird – dieselbe Regel, die unser Scheuersaugroboter-Ratgeber auf Holz und Laminat anwendet.

Der CenoBots L3 ist die Alternative – allerdings nicht, weil er mehr Fläche schafft. Seine Reinigungsbreite ist die schmalere der beiden: 400 mm gegenüber 500 mm beim CC1. Und die bis zu 2.016 m²/h, die der offizielle Katalog 2026 nennt, sind ausdrücklich als maximale theoretische Flächenleistung ausgewiesen – eine Zahl, nach der keine Station geplant wird. Was er stattdessen bietet, ist längeres Arbeiten ohne Begleitung: je 25 Liter Frisch- und Schmutzwassertank gegenüber 15 und 15, bis zu 4 Stunden Laufzeit (ECO-Modus) und 1,5 bis 2 Stunden Ladezeit, dazu eine Station, die Nachfüllen, Entleeren und Laden an einem Ort erledigt. Mit 700 mm minimaler Durchfahrtsbreite erreicht er dieselbe enge Geometrie, bei 127 kg. CenoBots führt Krankenhäuser unter den gewerblichen Zielsegmenten der Maschine; der DeepClean-Modus ist eine Plattformfunktion, die der Katalog für die CenoBots-Reihe insgesamt beschreibt – und dort, nicht im L3-Datenblock, werden Krankenhäuser genannt, neben Sporthallen, Schulen und Restaurants. Einen Dezibelwert veröffentlichen wir für den L3 nicht: Der Katalog druckt „≥ 64 dB(A)“, die verfügbaren Quellen widersprechen sich insgesamt über eine Spanne von rund 60 bis 66 dB(A) – und uns ist keine Zahl lieber als eine ausgewählte.

Die dritte Maschine fällt aus der Reihe, und im Krankenhaus ist genau das ihr Argument. Der Nexaro NR 1700 ist ein trocken arbeitender Saugroboter, dessen offizielles Datenblatt als Sensorik einen Longrange-Laserdistanzsensor, einen Stoßfängersensor, acht Absturzsensoren, zwei Magnetfeldsensoren, einen Wandfolgesensor, Inkrementalsensoren und eine inertiale Messeinheit aufführt – und keine Kamera. Dokumentiert sind 49 dB(A) im Eco-Modus, 280 mm Reinigungsbreite, maximal 1.000 m² Reinigungsfläche pro Auftrag und 250 Minuten Laufzeit im Eco-Modus. Die 100 m²/h des Datenblatts sind auf Teppich gemessen; in unseren eigenen Einsätzen liegt die effektive Flächenleistung bei 50 bis 75 m²/h und 200 bis 300 m² pro Ladung. Damit ist er die Maschine für den Verwaltungstrakt, für Büros und kleine Teppich-Wartebereiche – nicht für Flurkilometer.

CC1
L3
NR 1700
CC1Scheuersaugroboter, 70 cm MindestdurchfahrtL3Scheuersaugroboter, 25-l-TanksNR 1700Saugroboter, keine Kamera im Datenblatt
Piktogramme: 1:1 aus unseren Produkt-Referenzfotos vektorisiert – keine illustrativen Icons.
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Dokumentation: Was ein Roboterbericht belegt – und was nicht

Die Dokumentationspflicht im Krankenhaus ist keine Geschmacksfrage. Nach § 23 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz haben die Leiter von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Als Bestandteil dieses Plans erwartet die KRINKO, dass im Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle Flächen festgelegt wird, wann, womit und wie diese zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind, inklusive Angaben zur Wiederbenutzung – mit Indikationen, Zielobjekten und Durchführungsintervallen abhängig vom Risikobereich und vom Kontaminationsrisiko. In dieses Dokument muss sich ein Roboter einfügen. Es ist kein Dokument, das ein Roboter erzeugt.

Was die Maschinen beisteuern, ist Prozessnachweis. Jede Reinigungsfahrt hinterlässt einen Datensatz: welche Fläche gefahren wurde, wann sie begann und endete, in welchem Modus. Der CC1 Pro geht einen Schritt weiter – Pudu beschreibt eine nach hinten gerichtete KI-Kamera zur Überwachung der Reinigungsleistung in Echtzeit, die verbliebene Verschmutzungen erkennt, Nachreinigung auslöst und Heatmaps speist, die stark verschmutzte Bereiche und hartnäckige Flecken markieren, dazu ein Betriebs-Dashboard mit Aufgabenerfüllung und Wartungsdaten. Der KI-Spot-Modus ist mit 1.500 bis 3.000 m²/h angegeben, was eine Patrouillenrate ist und keine Flächenleistung; den Unterschied erklärt unser Vergleich CC1 gegen CC1 Pro. Für ein Hygieneaudit ist das echtes Material, weil es maschinell entsteht und nicht davon abhängt, dass jemand am Schichtende eine Liste abhakt.

Und hier liegt die Grenze, deutlich gesagt, weil die Branche sie fortlaufend verwischt. Die KRINKO erwartet ein einrichtungsbezogenes Hygienemonitoring, um die Qualität der Flächenreinigung und -desinfektion zu gewährleisten, und die Methoden, die sie dafür tabelliert, sind Sichtbeurteilung als Audit mittels Checkliste, Abstriche, Kontaktkultur, Fluoreszenzgel und ATP-Systeme – ein Roboterbericht ist keine davon. Die Empfehlung hält sogar fest, dass es für die Reinigung als solche bisher keine valide Prüfmethode zur Quantifizierung gibt, und notiert zur ATP-Methode, sie messe die Sauberkeit im Untersuchungsmoment, aber nicht den Reinigungsprozess. Genau das ist die Arbeitsteilung: Der Roboter dokumentiert den Prozess, das Hygienemonitoring bewertet das Ergebnis. Eine Coverage-Heatmap ist unterstützender Beleg im Audit, nie ein Hygienezertifikat – wer sie Ihnen als Compliance verkauft, verkauft zu viel. Wie sich solche Nachweise über Branchen hinweg aufbauen, behandelt unser Text zum Reinigungsnachweis.

Zwei weitere Anforderungen landen beim Roboter statt beim Boden. Ist ein externer Leistungserbringer beauftragt, erwartet die KRINKO von ihm Verfahrensanweisungen in Abstimmung mit dem Hygieneteam, ausdrücklich „einschließlich des Umgangs mit speziellen Verfahren/Technologien“ – eine autonome Maschine ist eine solche Technologie, und ihr Umgang gehört schriftlich festgelegt, nicht in eine WhatsApp-Gruppe. Und vor der Einführung neuer Technologien ist laut Empfehlung eine zusätzliche Schulung erforderlich. Planen Sie die Schulung ein. Sie ist die billigste Position im Projekt und die, die darüber entscheidet, ob die Maschine im vierten Monat noch läuft.

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Betriebsfenster, Lautstärke, Kameras – die praktischen Grenzen

Nacht heißt im Krankenhaus verkehrsarm, nicht leer – und das verändert die Bedeutung der Lautstärkewerte. Unter 70 dB ist ein völlig vernünftiger Wert für einen Scheuersaugroboter, der um vier Uhr morgens einen Flur, eine Eingangshalle oder eine Kantine bearbeitet. Es ist kein Wert für eine Maschine, die an Patientenzimmertüren vorbeifährt, hinter denen Menschen schlafen, und keine Marketingformulierung macht ihn dazu. Die leise Maschine in diesem Vergleich ist der Saugroboter mit 49 dB(A) im Eco-Modus – leise, weil er langsam ist. Was unbeaufsichtigter Betrieb zusätzlich verlangt – Ladelogik, ein Meldeweg, auf dem eine Störung um drei Uhr nachts einen Menschen erreicht, Türen, Aufzüge und die Alarmanlage –, steht in unserem Artikel zum Nachtbetrieb. Im Krankenhaus sind Brandschutztüren und Aufzugsanbindung meist die schwierigere Hälfte dieser Liste.

Die Kamerafrage entscheidet mehr Krankenhausprojekte als die Flächenleistung. Unsere Flotte ist nicht kamerafrei: Pudus offizielle CC1-Broschüre führt neben zwei Lidaren zwei RGBD-Kameras und eine Top-View-Kamera auf, und der CenoBots-Katalog dokumentiert für den L3 eine Tiefenkamera. Der Nexaro NR 1700 ist die Maschine, in deren veröffentlichter Sensorliste überhaupt kein bildgebendes Gerät steht. Wo der Datenschutzbeauftragte oder der Betriebsrat bei Kameras in Patientenbereichen eine harte Grenze zieht, ist die ehrliche Antwort die Maschinenwahl und nicht die Beruhigung – und welche Fragen vor einer Unterschrift schriftlich geklärt sein sollten, vom Auftragsverarbeitungsvertrag bis zur Speicherregion, sammelt unser Text zu Reinigungsrobotern und DSGVO. Rechtsberatung ist nichts davon; die Bewertung Ihres konkreten Einsatzes gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Eine ehrliche Anmerkung zur Größe, denn ein Klinikcampus kann alles hier Beschriebene sprengen. Für sehr große zusammenhängende Flächen gibt es eine kamerafreie deutsche Maschine, die über unser Programm verfügbar und dort neu ist: Der Adlatus CR700 navigiert laut eigener Herstellerdokumentation ohne Kameras, erfasst nach eigener Angabe keine personenbezogenen Daten, sondern nur Koordinaten, und verbindet das mit zertifizierter Reinigungsdokumentation – ein Argument, das in öffentlichen Vergaben zieht. Adlatus’ eigene Formulierung, der einzige Hersteller ohne hochauflösende Kameras in der Navigation zu sein, geben wir nicht wieder: Der NR 1700 in unserer eigenen Flotte ist ebenfalls kamerafrei. Unsere Einschätzung der Maschine ist dokumentenbasiert und steht in unserem Marktüberblick zum Adlatus CR700. Welche Klasse überhaupt zu Ihrem Gebäude passt, noch vor jeder Markenfrage, führt unser Ratgeber welcher Reinigungsroboter durch.

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Häufige Fragen

Wir veröffentlichen keine Preise, weil die Zahl von Faktoren getrieben wird, die sich je Gebäude unterscheiden. Der wichtigste ist der Risikobereichsmix: Wie viel Ihrer Fläche ist reine Reinigungszone wie Flure, Treppenhäuser, Verwaltung und Speiseräume – und wie viel verlangt desinfizierende Flächenreinigung häufig berührter und patientennaher Flächen. Dann kommen die im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegten Frequenzen und Verfahren, die Aufteilung zwischen Unterhaltsreinigung und zusätzlichen Reinigungsleistungen in der Leistungsbeschreibung, der Umfang des Hygienemonitorings und schlicht die Befahrbarkeit der Fläche: Türbreiten, Bettnischen, Aufzugsanbindung. Ein Roboter verändert die Kostenstruktur genau eines dieser Faktoren, nämlich der großen offenen Reinigungszone. An der Desinfektionsarbeit ändert er nichts, und jede Rechnung, die das anders annimmt, ist falsch, bevor sie beginnt.

Ein Verbot gibt es nicht, eine klare Empfehlung schon. Die KRINKO empfiehlt, maschinelle Verfahren zur Oberflächenreinigung nur in Bereichen ohne Infektionsrisiko einzusetzen, weil derzeit keine Prüfverfahren zum Nachweis der reinigenden bzw. desinfizierenden Wirksamkeit maschineller Verfahren existieren. Sie nennt zudem eine Voraussetzung: Die Maschinen sind gemäß Herstellerangaben zu Wartung und Aufbereitung zu betreiben, und die Gerätehersteller sollen diese Voraussetzungen und den Rhythmus der Aufbereitung durch Gutachten belegen. KRINKO-Empfehlungen sind kein Gesetz, aber das Infektionsschutzgesetz vermutet die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft, wenn sie beachtet worden sind – praktisch sind sie damit der Maßstab. Welche Räume Ihres Hauses in welchen Risikobereich fallen, legt Ihr Hygieneteam im Reinigungs- und Desinfektionsplan fest, nicht ein Anbieter und nicht wir. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Nein – und die Unterscheidung ist keine Formalie. Reinigung entfernt Verunreinigungen mit Wasser und reinigungsverstärkenden Zusätzen; Mikroorganismen werden dabei mechanisch mit entfernt, eine Abtötung oder Inaktivierung ist aber bestimmungsgemäß nicht beabsichtigt. Desinfektion ist definiert als Prozess, der vermehrungsfähige Mikroorganismen unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert. Die KRINKO hält fest, dass zur Wirksamkeit der desinfizierenden Flächenreinigung durch Maschinen keine Daten vorliegen und Scheuersaugmaschinen deshalb nur zu Reinigungszwecken eingesetzt werden sollten. Praktisch heißt das: Wischdesinfektion häufig berührter und patientennaher Flächen, Sanitärbereiche, Isolierbereiche und Schlussdesinfektion bleiben qualifizierte Handarbeit. Der Roboter übernimmt den Routineboden in den unkritischen Zonen – und schafft damit genau die Stunden für die Arbeit, die sich nicht automatisieren lässt.

Der Rahmen ist der Hygieneplan. Nach § 23 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz haben die Leiter von Krankenhäusern sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Als Bestandteil dieses Plans legt der Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle Flächen fest, wann, womit und wie sie zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind, inklusive Angaben zur Wiederbenutzung, abgeleitet aus Risikobereich und Kontaminationsrisiko. Die Qualität wird anschließend durch einrichtungsbezogenes Hygienemonitoring gewährleistet, dessen Methoden die KRINKO mit Sichtbeurteilung als Audit mittels Checkliste, Abstrichen, Kontaktkultur, Fluoreszenzgel und ATP-Systemen benennt. Ein Reinigungsroboter fügt dem eine andere Art von Nachweis hinzu: maschinell erzeugte Belege, dass eine definierte Fläche zu einer definierten Zeit bearbeitet wurde – beim CC1 Pro zusätzlich eine kamerabasierte Ergebniskontrolle mit Heatmaps. Das ist unterstützender Prozessnachweis. Es ersetzt kein Hygienemonitoring und ist kein Hygienezertifikat.

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